Ein großes Problemfeld im Verständnis der anteiligen Kostenübernahmeseitens Gesetzlicher Krankenkassen liegt in der Kostenübernahme im Zahnersatzbereich. Der gesetzlich Krankenversicherte hat gesetzlichen Anspruch auf einen im Gesetz festgelegten Versorgungsstandard. Dieser Standard ist im Gesetzestext wörtlich mit “…ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” aber auch “…vollwertig” und “...das Maß des Notwendigen nicht überschreitend” beschrieben. Das Grundproblem liegt darin, daß nicht etwa...
versorgungsstandards und “befundorientierte fixzuschüsse” der gesetzlichen krankenkassen
On 21. December 201619. March 2017In krankenkassen