professionelle zahnreinigung

Die Professionelle Zahnreinigung umfasst die systematische und gründlicheEntfernung sämtlicher Zahnbeläge, unabhängig von deren Entstehung und Lokalisation. Man unterscheidet verschiedene Arten von Zahnbelägen, die einerseits das ästhetische Empfinden stören, andererseits die Gesundheit gefährden.

Zahnstein ist vor allem ein gesundheitliches Problem. Durch die in der Zahnsteinmasse vorhandenen Bakterien und deren aggressive Ausscheidungsprodukte werden zunächst das Zahnfleisch und dann der Kieferknochen angegriffen. So entsteht im Laufe der Zeit das, was man allgemein als Parodontose bezeichnet. Im fortgeschrittenen Stadium führt Parodontose unweigerlich zum Zahnverlust.

Es gibt aber auch andere Verfärbungen, die vor allem das ästhetische Befinden und das „gute Mundgefühl“ stören, mit Zahnstein aber nichts gemeinsam haben. Sie entstehen hauptsächlich durch Ablagerung von Farbstoffen, die durch Nahrungsaufnahme (z.B. Tee, Kaffee, Rotwein etc.) oder Rauchen auf die Oberflächen und in die Spalten und Poren der Zähne gelangen.

vorgehen bei der professionellen zahnreinigung:

  • Entfernen aller sichtbaren Zahnsteinablagerungen mit Ultraschall ggf. mit einem geeigneten Handinstrument.
  • Entfernen von Verfärbungen, die auf den Zahnoberflächen bzw. in den Grübchen und Fissuren haften. Dies kann z.B. mit einem Gemisch aus Luft, Wasser und einem Reinigungspulver, das auf die Zähne geblasen und abgesaugt wird geschehen. Bei diesem Vorgang werden lediglich die Beläge und Verfärbungen „weggepustet“, die Zahnoberflächen werden nicht angegriffen!
  • Politur aller Zahnflächen mit einem rotierenden Bürstchen und einer fluoridhaltigen Polierpaste. Im Anschluss an die Professionelle Zahnreinigung sollten Sie für etwa 2-3 Stunden auf stark färbende Speisen und Getränke sowie auf das Rauchen verzichten, da in dieser Zeit die Zähne besonders aufnahmefähig für Farbstoffe sind.
  • Nach erfolgter Professioneller Zahnreinigung ist eine CHX-Intensivkurbesonders wirksam, da der verwendete CHX-Wirkstoff die frisch gereinigten Zahnflächen besonders gut benetzt und damit seine Aufgabe noch wirksamer erfüllt.

Da weder die Gesetzlichen Krankenkassen noch Privatversicherungen eine Gebührenposition für die Professionelle Zahnreinigung mit der Pulverstrahlmethode kennen, wird diese Maßnahme analog nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss auf diesen Teil der Behandlung erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich, erstatten jedoch in der Regel die Kosten für diese Maßnahme.

Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen, den Sie auf Anforderung selbstverständlich von uns erhalten.

Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich.