kauflächenschutz durch fissurenversiegelung

Die am meisten kariesgefährdeten Flächen der Zähne sind die Kauflächen. Sie sind dort von tiefen Einziehungen durchzogen. In der Zahnheilkunde nennt man diese Furchen und Rinnen auf den Kauflächen Fissuren. In diese Einziehungen pressen sich nicht nur Speisereste ein, sie bieten zugleich Millionen von Bakterien geschützte Lebensräume.

Während die Fissuren groß genug sind für das Eindringen der Bakterien, sind sie zu schmal für die Zahnpflege. Ihre Wände stehen so eng beieinander, dass die Borsten einer Zahnbürste nicht bis auf ihren Grund reinigen können.

Form und Beschaffenheit der Fissuren sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich und erblich. So gibt es z.B. Zähne mit flachen, glatten Kauflächen und welche mit tiefen, rauhen Grübchen.

Diese ungünstige Anatomie macht die Kauflächen insbesonders bei Kindern und Jugendlichen aber auch bei Erwachsenen zu den am stärksten kariesgefährdeten Zahnflächen. Die einzige Möglichkeit, das Eindringen von Kariesbakterien in die Fissuren und damit Karies zu verhindern, ist die Fissurenversiegelung.
Vorgehen bei der Fissurenversiegelung:

  • Tiefenreinigung der Kauflächen
  • Absolute Trockenlegung der entsprechenden Zähne
  • ggf. Sterilisation der Fissuren mit Laserstrahl
  • Vorbehandlung der Zahnoberflächen, um die zuverlässige Haftung des Versieglers zu gewährleisten
  • Einbringen des lichthärtenden Versieglers in die vorbehandelten Fissuren
  • Aushärten der Versiegelung mit Plasma- oder Halogenlicht
  • Kontrolle der versiegelten Kauflächen

Eine unvollständige Versiegelung ist gefährlicher als gar keine, da sie einen zusätzlichen Schlupfwinkel für Kariesbakterien darstellt. Es ist wichtig, die Versiegelungen künftig alle 6 Monate zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
Die Fissurenversiegelung kann durch Auftragen einer karieshemmenden Imprägnierung sowie zahnhärtenden Präparaten sinnvoll ergänzt werden.

Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Fissurenversiegelung der bleibenden Molaren bei Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Versiegelung der Prämolaren wird jedoch nicht übernommen. Diese Leistung wird nach der heute gültigen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich, erstatten jedoch in der Regel die Kosten für diese Maßnahme.
Über die Kostenübernahme prophylaktischer Maßnahmen entscheidet allein Ihre Krankenkasse. In Zweifelsfällen sollten Sie sich von dieser im Vorfeld der Behandlung die Kostenübernahme bestätigen lassen.

Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich.