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Service rund um Versicherungs- und Erstattungsfragen
Unser Behandlungskonzept basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Forschung und dem Stand der Technik. Wir wenden modernste Materialien und Methoden in der Betreuung unserer Patienten an. Wir richten uns in der Beratung unserer Patienten danach, was für den einzelnen Patienten das individuelle Optimum darstellt und nicht an den Erstattungsvorlieben oder bürokratischen Vorschriften diverser Versicherungen.
Dementsprechend kann es vorkommen, dass manche Versicherungen bzw. Kostenerstattungsstellen Schwierigkeiten mit der Interpretation unserer Kostenvoranschläge bzw. Abrechnungen haben und sich mit Rückfragen an deren Versicherte bzw. direkt an uns wenden.
Die Grenzen zwischen unseren so genannten „vertraglichen Nebenpflichten“, die uns verpflichten, dem Patienten bei der Erlangung seiner Versicherungsleistungen behilflich zu sein und unnötigem Versenden von immer gleichbleibenden Statements sind fließend.
Da wir ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Patienten pflegen, ist unser Patient unserer alleiniger Gesprächspartner. Wir erteilen keinerlei Auskünfte direkt an Versicherungen, selbst wenn noch so viele Entbindungen von der Schweigepflicht vorgelegt werden. Die datenschutzrechtlichen Konsequenzen sind unabsehbar und niemand kann vorhersagen, welche Information wie lange wo zwischengespeichert und welche Konsequenzen das eines Tages auf den einzelnen Patienten haben wird. Wir möchten die Verantwortung hierfür nicht übernehmen und unsere Patienten seien zu äußerster Feinfühligkeit und sparsamem Umgang mit persönlichen Informationen ermuntert. Daher richten sich alle unsere Erklärungen, Begründungen, Korrespondenzen etc. ausschließlich an unsere Patienten, so dass diese jederzeit frei entscheiden können, was davon an Dritte weitergegeben wird.
Unsere Kostenschätzungen und Abrechnungen richten sich einzig und allein nach geltendem Recht und nicht nach Erstattungsgewohnheiten von Versicherungen bzw. Erstattungsstellen.
Aus diesem Grunde haben wir an dieser Stelle Hinweise, Stellungnahmen und Tipps im Umgang mit Anfragen von Versicherungen, Kostenträgern und Erstattungsstellen zusammengetragen, die wir in immer gleicher Form als Antwort auf die immer gleichen Anfragen geben. Es sind Erklärungen zu diversen grundsätzlichen Themen, die in Vergangenheit Fragen aufgeworfen haben und deren Verständnis im Umgang mit den doch recht schwierigen Sachverhalten vorteilhaft, teilweise unerlässlich sind.
Insofern werden wir bei künftigen Anfragen zu den hier behandelten Themen auf diese
Seite verweisen und nur noch Fragen beantworten, die wirklich individuell relevant sind und unserem Patienten medizinisch weiterhelfen.
Pikant ist die Tatsache, dass diverse Versicherungen vorschlagen, den Schriftwechsel der durch die Beantwortung von reinen Verwaltungsfragen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als „Brief ärztlichen Inhalts“ abzurechnen. Da der Inhalt solcher Briefe in keiner Weise zur Gesundung bzw. Behandlung unseres Patienten beiträgt, ist der Inhalt keineswegs ärztlich sondern rein verwaltungstechnisch und daher als reine Dienstleistung auf Verlangen und nicht als ärztliche Leistung anzusehen.
In Zweifelsfällen werden schwierige Behandlungen bzw. Abrechnungen ausschließlich von Sachverständigen begutachtet, die von der Zahnärztekammer bestellt werden. Die in unserem Gebiet zuständige Zahnärztekammer hat folgende Adresse:
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Herdweg 59, D-70174 Stuttgart
Dort erhalten Sie auch Einblick in die berufsrechtlichen Regelungen, denen wir unterliegen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde für unsere kassenzahnärztliche Tätigkeit ist die KZV Stuttgart, Albstadtweg 9, D-70567 Stuttgart