zahnärztliche betreuung während der schwangerschaft

Nach §196 RVO (Reichsversicherungsordnung) stehen Ihnen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zahnärztliche Beratung zur Bedeutung der Mundgesundheit für Sie und Ihr Kind einschließlich der Beratung über den Zusammenhang zwischen Ernährung und zahnmedizinischem Krankheitsrisiko sowie eine fachliche Einschätzung oder Bestimmung des Übertragungsrisikos von Karies zu.

Da zwischen den Krankenkassen und den Vertragsärzten weder vertragliche Abmachungen getroffen noch Richtlinien erlassen sind, müssen solche Leistungen bei Schwangerschaft privat nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden. Sie können die Liquidation zur Erstattung Ihrer Krankenversicherung vorlegen.