Einige Krankenversicherungen zweifeln die Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Einlagefüllungen (Inlays) und Implantaten, an. Die jahrzehntelange Erstattungspraxis aller Versicherer zeigt jedoch, dass auch von ihnen z. B. Inlay-Versorgungen bisher selbstverständlich als notwendig angesehen wurden. In der Werbung argumentieren die privaten Versicherungen schließlich gerade damit, dass sie Kosten auch für besonders aufwendige Behandlungen übernehmen.