beweispflicht bei einschränkung der leistung

Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, uns vor Versicherungen zu rechtfertigen oder diese auf unsere Kosten fortzubilden. Ihre Versicherung ist Ihnen gegenüber zunächst leistungspflichtig. Nicht Sie, bzw. wir müssen beweisen, dass die Behandlung und deren Berechnung richtig ist, sondern Ihre Versicherung muss ihren abweichenden Standpunkt, so sie einen hat, beweisen.