Manche Versicherungen versuchen den Erstattungsbetrag strittig zu machen, indem sie als Bedingung für eine Erstattung Kostennachweise (Kopien der Herstellerrechnung) für die Teile fordern, die bei dem Eingriff benötigt wurden, obwohl sie genau wissen, dass dies nicht praktikabel ist. Da wir auf etwaige derartige Ansinnen nicht reagieren werden, möchten wir Ihnen hiermit genau erklären, warum:
Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir unsere Einkäufe nicht einzeln für jeden Patienten tätigen. Dies würde entweder bedeuten, dass wir in einem unvorhergesehenen Fall z.B. die falsche Schraubenlänge für Sie bestellt hätten (Konsequenz: die Behandlung müsste abgebrochen werden). Oder aber wir müssten vor dem Eingriff die eigentlich geplante Schraube, die dünnere Variante, die dickere Variante, die längere Variante (in allen 3 Dicken) und die kürzere Variante (ebenfalls in allen 3 Dicken) zuzüglich aller zusätzlich benötigten Einmalbohrer, Hülsen, Deckelschrauben etc. bestellen (und Ihnen in Rechnung stellen…). Dies würde bei jeder Implantation eine Bestellung von mindestens 9 Implantaten und eine handvoll Zusatzteile bedeuten, die wir Ihnen, abgesehen davon auch auf Privatrezept verordnen könnten (und dann müssten Sie bzw. Ihre private Versicherung die immensen Kosten übernehmen!). Der Vorteil wäre: die Versicherung hätte ihren heißbegehrten Einzelnachweis…
Es ist also ein Gebot der Vernunft, verschiedene Teile in der Praxis vorrätig zu halten und diese turnusmäßig nachzubestellen. Entsprechend ist auch auf den Rechnungen unserer Lieferanten nicht entnehmbar, welches Teil für welchen Patienten bestellt wurde, auf keinen Fall gibt es eine Rechnung mit der Überschrift „Bestellung für Patient XY“.
Auch kann durch einen Blick in den Katalog der Herstellers nicht einfach „mal schnell“ herausgesucht und aufsummiert werden (was manche Versicherungen aber versuchen!), welche Teile der Zahnarzt wohl für einen bestimmten Eingriff zu verwenden hat. Jeder Behandlungsfall ist individuell und wir sind so frei und verwenden in jedem individuellen Fall die individuell nötigen und sinnvollen Teile nach den Regeln der ärztlichen Kunst und nicht nach Erstattungsvorlieben von Versicherungen. Sie (und Ihre Versicherung) dürfen sich darauf verlassen, dass wir korrekt abrechnen.
Wir arbeiten in unserer Praxis mit den höchsten Sicherheitsstandards. Das bedeutet, dass wir für Sie verschiedene Implantatsysteme in verschiedenen Größen und Formen und den dazugehörigen Zusatzteilen vorhalten, um auch bei unvorhergesehenen Änderungen während der Behandlung die für Sie optimale Lösung auswählen zu können. Auch verwenden wir, wann immer empfohlen und verfügbar, Einweg- bzw. Einpatienten-Instrumente, um immer perfekt schneidende und perfekt saubere Werkzeuge einzusetzen.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach dem ISO EN 9001 – Standard zertifiziert, das schließt auch unsere Sicherheitsstandards und Hygienerichtlinien ein; wir werden sie keiner Versicherung zuliebe unterlaufen.