Nach Einreichen von Heil- und Kostenplänen zwecks Kostendeckungszusage schreibt die Versicherung den Versicherten (einen unserer Patienten) an, und legt diesem mit salbungvollen Worten nahe, sich doch bei einem der so genannten „Gesundheitspartner“, die zum versicherungseigenen so genannten „Qualitätsnetzwerk“ gehören, behandeln zu lassen. Dabei betont die Versicherung, sich selbstverständlich nicht in die freie Arztwahl einmischen zu wollen. Hierzu unsere Stellungnahme:
Es ist rührend, wie sich Ihre Versicherung um Ihre qualitativ hochwertige Behandlung bemüht und sich letztendlich doch in Ihre freie Arztwahl einmischt…
Sie dürfen davon ausgehen, dass der gemeinsame Nenner der „Gesundheitspartner“ im „Qualitätsnetzwerk“ Ihrer Versicherung nicht etwa eine hervorragende Qualität sondern die Verpflichtung zur Einhaltung von der Versicherung diktierter Preislimits unter Wahrung gewisser qualitativer Minimalstandards bei der Behandlung darstellt.
Auch unsere Praxis wurde in Vergangenheit von mehreren Versicherung angesprochen, als „Gesundheitspartner“ in solchen „Qualitätsnetzwerken“ mitzumachen, vorausgesetzt, wir würden deren diktierte Preislisten akzeptieren. Als Gegenleistung wurden uns Patientenempfehlungen (was übrigens illegal ist) und Marketing/Werbung für unsere Praxis versprochen. Die dabei unsererseits zu erfüllenden fachlichen Standards waren sehr niedrig und bei weitem nicht Stand der Technik (aus unserer Sicht Minimalversorgung). Würden wir wirklich auf jenem Niveau arbeiten, wäre unser guter Ruf sicherlich bald ruiniert. Eine der Fortbildungsveranstaltungen eines dieser „Qualitätsnetzwerke“ einer namhaften deutschen Versicherung haben wir wegen abgrundtiefem Niveau und fachlichem Unsinn unter Protest verlassen (es war bislang die einzige Veranstaltung in unserer beruflichen Laufbahn, die wir verlassen mussten…)
Der gesunde Menschenverstand genügt, solche Ansinnen als das zu entlarven, was sie wirklich sind: in wohlklingende Worte gekleidete Versuche, an der Leistung zu sparen. Machen wir uns nichts vor: für eine Versicherung ist ein eingereichter Heil- und Kostenplan bzw. Rechnung ein Schadensfall, den es zu minimieren gilt; darüber kann auch kein blumiges Gesülze über Qualität (die die Versicherung gar nicht beurteilen kann) hinwegtäuschen.