implantologie
Einer unserer Behandlungsschwerpunkte ist die zahnärztliche Implantologie. Dabei handelt es sich um eine Methode, verlorengegangene Zähne nahezu naturidentisch zu restaurieren. An der Stelle, an der früher ein Zahn im Kiefer verankert war, wird eine künstliche Zahnwurzel aus einem biokompatiblen Material (z.B. Titan) eingepflanzt, die dann eine Krone, Brücke oder anderen Zahnersatz (mit-)trägt.
Durch unsere Möglichkeiten in der CT-gestützten implantologischen Planung sind wir in der Lage, den implantologischen Eingriff punktgenau zu planen und am Computerbildschirm zu simulieren, bevor wir ihn tatsächlich durchführen.
Basierend auf diesen Berechnungen können wir genaue Übertragungsschablonen herstellen, die es erlauben, die am Bildschirm erlangten Erkenntnisse präzise in die OP-Situation zu übertragen.
Wir sind führend auf dem Gebiet der computergestützten Implantologie und haben einige der bei uns eingesetzten Methoden selbst entwickelt und patentiert.
Das bedeutet für Sie einen wesentlich genaueren, kürzeren und mit deutlich weniger Verletzung einhergehenden (also minimal invasiven) Eingriff.
Vom Zeitpunkt der Implantation her unterscheidet man die Sofortimplantation(Implantation gleich nach Entfernung des erkrankten Zahnes) von der Spätimplantation (Implantation ca. 6-12 Monate nach Zahnverlust).
Ein eingepflanztes Implantat heilt im Kieferknochen ein (man spricht von der Einheilphase), als wäre es ein Teil des Körpers selber. Ist es festgeworden, kann es den Zahnersatz tragen (dann spricht man von der Belastungsphase). Vom Zeitpunkt der Belastung her spricht man von Sofortbelastung (wenn das Implantat gleich nach dem Implantieren belastet wird) und von Spätbelastung(wenn eine Einheilphase abgewartet wird).
Bei entsprechender regelmäßiger und systematischer Nachsorge und Pflege in unserem Prophylaxeprogramm können Implantate ein Leben lang halten.
Sie werden, sofern Sie gesetzlich versichert sind, keinen Zuschuss auf diesen Teil der Behandlung erhalten. Private Versicherungen verhalten sich unterschiedlich, erstatten jedoch in der Regel die Kosten für diese Maßnahme.
Falls Sie im Vorfeld die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Kosten interessiert, sollten Sie Ihrem Kostenträger einen Kostenvoranschlag zur Festlegung des Erstattungsbetrages vorlegen, den Sie auf Anforderung selbstverständlich von uns erhalten.
Falls Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte darauf an, wir informieren Sie gerne ausführlich.